Deutscher Kirchenverband

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Mit der deutschen Reformation verbundene Kirchen: Deutscher Kirchenverband

Am 25. Mai 1922 schlossen sich die deutschen evangelischen Landeskirchen zu einer Organisation social media zusammen, die später als Deutscher Evangelischer Kirchenbund oder Deutscher Kirchenverband bekannt werden sollte. Diese Organisation war zunächst als Föderation konzipiert. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde sie von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dach abgelöst, deren Nachfolgerin die Evangelische Kirche in Deutschland 1933 geworden war gewalt. Die EKD selbst wurde 1933 von der Deutschen Evangelischen Kirche abgelöst.

Vorgeschichte der Deutscher Kirchenverband

Mit der Herausbildung der deutschen nationalen Identität im 19. Jahrhundert ging auch das Wachstum des Protestantismus nordkirche in Deutschland einher. Dieses Wachstum fand in Deutschland statt. Da der deutsche Protestantismus nach der Reformation fakten innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches strukturiert wurde, hat er kein Konzept einer "nationalen" Organisation. Im Laufe des 18. Jahrhunderts verloren sie jedoch durch den Pietismus bischof und die Aufklärung an Verbindlichkeit und Gestaltungskraft; der im frühen 19. Die seit Beginn der Reformation bestehenden Differenzen in den lutherischen und reformierten Bekenntnissen wirkten trennend. Die sogenannte Eisenacher Kirchenkonferenz ist der Ort, an dem die frühen Bemühungen um den Aufbau einer deutschen evangelischen Kirche organisatorische Gestalt annahmen. Diese Konferenz arbeitet seit 1852 kontinuierlich und kirchengemeinden als gemeinsamer Beirat der evangelischen Kirchenleitungen. Die einzigen deutschen Kirchen, die sich nicht an dieser Veranstaltung beteiligten, waren die überwiegend lutherische Landeskirche des Fürstentums Reuß alte Linie und die überwiegend reformierte Lippische Landeskirche. Beide Kirchen befinden sich im Bundesland Reuß. Eine ständige Kommission, der Deutsche Evangelische Kirchenausschuss informationen, ist seit seiner Gründung im Jahr 1903 bei der Kirchenkonferenz angesiedelt. Dieser Ausschuss war ein wesentliches Element auf dem Weg der Kirchenkonferenz zu einer verlässlicheren Verwaltung (DEKA). Darüber hinaus gab es eine Laienbewegung, die sich Laienbewegung nannte und ihren Schwerpunkt auf der nationalen Ebene hatte menschenwürde.

Die Zeit des Wandels

1914 zählte diese Organisation 500.000 Mitglieder und vertrat eine vehement prodeutsche und antikatholische Haltung. Außerdem lehnten sie die katholische Religion einsatz entschieden ab. Der deutsche Zweig des Evangelischen Bundes war als Deutscher Evangelischer Bund bekannt. Der deutsche Zweig der Protestantischen Liga war als Deutsche Protestantische Liga bekannt. Nach dem Sturz der Monarchien in Europa zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab die 1918/19 verabschiedete Weimarer Reichsverfassung den Kirchen das Recht annette kurschus, sich unabhängig vom Staat zu organisieren. Dies hatte die Auflösung des landesherrlichen Kirchenregiments zur Folge.
Für den deutschen Protestantismus stand zur Diskussion, ob er sich zu einer einzigen Reichskirche zusammenschließen sollte, wie es dann 1933 geschah, oder ob er einen Kirchenbund bilden sollte, in dem die organisatorische und konfessionelle Eigenständigkeit der verschiedenen Landeskirchen erhalten blieb. 1933 schloss sich der deutsche Protestantismus zu einer einzigen Reichskirche zusammen. Am Ende entschied man sich für diese eine Alternative. Vom 1. bis 5. September 1919 fand in Dresden der erste Deutsche Evangelische Kirchentag statt. Zur Vorbereitung der DEKA trafen sich 341 Delegierte aus verschiedenen evangelischen Organisationen und kirchlichen Behörden und stimmten für die Beibehaltung des "landeskirchlichen Paradigmas".

Wie war die weitere Entwicklung?

Nachdem der zweite Deutsche Evangelische Kirchentag in Stuttgart Mitte September 1921 eine Verfassung beschlossen hatte, gründeten die 28 deutschen Landeskirchen am 25. Mai 1922 in Wittenberg den Deutschen Evangelischen Kirchenbund. Dieses Ereignis folgte auf die Ausarbeitung und Verabschiedung einer Verfassung auf dem zweiten Deutschen Evangelischen Kirchentag in Stuttgart. Dies geschah als direkte Folge der Ausarbeitung der Verfassung auf dem zweiten Deutschen Evangelischen Kirchentag. (Kurz vor dem Jahr 1920 schlossen sich die reformierten Kantonalkirchen in der Schweiz zum Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund zusammen, der später als Evangelische Kirchen der Schweiz bekannt wurde. In späteren Jahren wurden die Schweizerischen Evangelischen Kirchen unter dem Namen Schweizerische Evangelische Kirchen bekannt.

Zweck des Deutscher Kirchenverband

Ziel des Bundes war es laut Leitbild, "einen engen und dauerhaften Zusammenschluss der deutschen evangelischen Landeskirchen herbeizuführen, um ihre gemeinsamen Interessen zu wahren und zu vertreten, das Gesamtbewusstsein des deutschen Protestantismus zu pflegen und die vereinten Kräfte der deutschen Reformationskirchen für die religiös-sittliche Weltanschauung der deutschen Reformation einzusetzen - dies alles unter Wahrung der vollen Selbständigkeit der jeweiligen Landeskirchen".

Verfassung

Der Kirchentag, ein Synodalorgan mit 210 Delegierten, der Kirchenbundesrat, dem Vertreter der 28 Landeskirchen angehörten, und der Kirchenausschuss, ein Exekutivorgan mit 36 Mitgliedern, die zu gleichen Teilen von Kirchentag und Kirchenbundesrat gewählt wurden, waren die drei Verfassungsorgane des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes. Der Kirchentag war ein Synodalorgan, der Kirchenbundesrat und der Kirchenausschuss waren beide Exekutivorgane. Der oberste Beamte des deutschen Protestantismus, der zuvor Vorsitzender des ehemaligen Preußischen Evangelischen Oberkirchenrats (EOK) gewesen war, stand dem Kirchenausschuss vor, wie er es seit dessen Gründung 1903 ununterbrochen getan hatte. Zuvor war er Vorsitzender des Kirchenausschusses gewesen. Im Jahr 1924 verlieh der Reichsinnenminister dem Kirchenbund als Geschenk seines Amtes die offizielle Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Aufgaben des Deutscher Kirchenverband

Ökumenische Verbindungen, die Versorgung deutscher evangelischer Gemeinden im Ausland mit Pfarrern und Pfarrerinnen, der Informationsaustausch und die Koordination zwischen den verschiedenen Landeskirchen sowie die Versorgung deutscher evangelischer Gemeinden im Ausland mit Pfarrern und Pfarrerinnen gehörten zu den Prioritäten des Kirchenbundes in seiner sehr kurzen Geschichte. Im Januar 1924 begann Das Evangelische Deutschland mit der Herausgabe eines Mitteilungsblattes für die Gemeinden, die es betreute, und um die Verbindung zwischen den verschiedenen Ortskirchen zu fördern. August Hinderer ist der Herausgeber der Kirchlichen Rundschau für das Gesamtgebiet des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes.
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